Niedergelassene Internisten benötigen eine Betriebsunterbrechungsversicherung, da ihre Praxen mit Ultraschallgeräten, EKG-Systemen, Lungenfunktionsdiagnostik und teils eigenem Labor ausgestattet sind – ein Sachschaden kann den Praxisbetrieb wochenlang unterbrechen, während die Fixkosten weiterlaufen.
Hintergrund
Internistische Praxen gehören zu den geräteintensivsten Fachrichtungen in der ambulanten Versorgung. Die Investitionen in Ultraschall, Belastungs-EKG, Spirometrie und Laborausstattung belaufen sich auf 150.000–400.000 €. Bei einem Brand oder Wasserschaden sind lange Wiederbeschaffungszeiten die Regel. Die Betriebsunterbrechungsversicherung zahlt einen Tagessatz von 400–1.200 € je nach Praxisgröße und Leistungsspektrum. Die Jahresprämie liegt bei 400–1.000 €.
Wann gilt das nicht?
Angestellte Internisten in Kliniken benötigen keine eigene Betriebsunterbrechungsversicherung. Internisten mit reduziertem Gerätepark haben einen geringeren Deckungsbedarf.
Ärzteversichert berechnet für internistische Praxen den individuellen Deckungsbedarf und berücksichtigt die spezifische Diagnostikausstattung.
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