Eine D&O-Versicherung ist für Internisten sinnvoll, wenn sie als Geschäftsführer oder Gesellschafter einer internistischen Gemeinschaftspraxis, eines Dialysezentrums oder eines MVZ Leitungsverantwortung tragen. Die hohen Investitionen in diagnostische Ausstattung und die komplexen Kooperationsstrukturen erhöhen das Haftungsrisiko der Geschäftsführung.
Hintergrund
Internistische Gemeinschaftspraxen und insbesondere Dialysezentren erfordern Investitionen von mehreren Hunderttausend bis zu mehreren Millionen Euro. Die D&O-Versicherung schützt Geschäftsführer und Gesellschafter bei Fehlentscheidungen, Compliance-Verstößen und Gesellschafterkonflikten. Deckungssummen von 1–5 Millionen Euro sind für größere internistische Kooperationen üblich.
Wann gilt das nicht?
Internisten in Einzelpraxis ohne Gesellschaftsform und angestellte Internisten ohne Geschäftsführungsfunktion benötigen keine D&O-Versicherung.
Ärzteversichert berät Internisten in Leitungspositionen zur passenden D&O-Versicherung und stimmt die Deckung auf die spezifischen Strukturen internistischer Kooperationen ab.
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