Niedergelassene Internisten benötigen eine Krankentagegeldversicherung, da sie als Selbstständige bei Krankheit keinen Lohnfortzahlungsanspruch haben und ihre hohen Praxisfixkosten bei gleichzeitigem Einnahmeausfall schnell zur finanziellen Belastung werden. Internisten mit breitem Leistungsspektrum haben besonders hohe Fixkosten durch die Geräteausstattung.
Hintergrund
Internistische Praxen haben typischerweise monatliche Fixkosten von 15.000–35.000 € (Personal, Miete, Geräteleasing, Labor). Das Krankentagegeld überbrückt die Ausfallzeit und sichert den Lebensunterhalt bis zur Genesung oder zum Einsetzen einer BU-Rente. Empfohlen wird eine Karenzzeit von 14–28 Tagen und ein Tagessatz von 200–500 €. Internisten mit Kassenzulassung sollten beachten, dass die KV-Honorare quartalsweise abgerechnet werden – ein Ausfall im laufenden Quartal wirkt sich erst verzögert auf die Einnahmen aus.
Wann gilt das nicht?
Angestellte Internisten in Kliniken erhalten Lohnfortzahlung und Krankengeld. In internistischen Gemeinschaftspraxen kann die Versorgung teilweise durch Partner aufgefangen werden.
Ärzteversichert berät niedergelassene Internisten zur optimalen Krankentagegeld-Absicherung und stimmt Karenzzeit und Tagessatz auf die individuelle Praxisstruktur ab.
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