Internisten mit eigener Praxis benötigen eine Praxisausfallversicherung, um bei krankheitsbedingtem Ausfall die laufenden Fixkosten wie Miete, Personal und Leasingraten weiterhin decken zu können. Gerade internistische Praxen mit hohem Patientenaufkommen und mehreren Angestellten haben monatliche Fixkosten von oft 15.000–30.000 €, die auch ohne Einnahmen weiterlaufen.

Hintergrund

Die Praxisausfallversicherung springt ein, wenn der Praxisinhaber durch Krankheit, Unfall oder Quarantäne länger als die vereinbarte Karenzzeit ausfällt. Für Internisten ist das besonders relevant, da sie häufig als Einzelpraxis arbeiten und keine Vertretung kurzfristig organisieren können. Die Karenzzeit liegt typischerweise bei 14 bis 42 Tagen, die Versicherungssumme sollte die monatlichen Betriebskosten vollständig abdecken.

Wann gilt das nicht?

Angestellte Internisten ohne eigene Praxis benötigen keine Praxisausfallversicherung, da der Arbeitgeber das wirtschaftliche Risiko trägt. Auch in Gemeinschaftspraxen mit mehreren Partnern kann das Risiko geringer sein, wenn die verbleibenden Ärzte den Betrieb aufrechterhalten können – eine Absicherung bleibt dennoch empfehlenswert.

Ärzteversichert berät Internisten individuell zur optimalen Absicherungshöhe und Karenzzeit, abgestimmt auf die spezifische Praxis- und Kostensituation.

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