Internisten mit Familienverantwortung oder laufenden Praxiskrediten sollten eine Risikolebensversicherung abschließen, um Angehörige und finanzielle Verpflichtungen im Todesfall abzusichern. Die Versicherungssumme sollte mindestens das Drei- bis Fünffache des Jahresnettoeinkommens betragen und offene Darlehen berücksichtigen.
Hintergrund
Niedergelassene Internisten haben häufig hohe Investitionen in Praxisausstattung und Diagnostikgeräte getätigt, die über Kredite finanziert wurden. Stirbt der Praxisinhaber, bleiben diese Verbindlichkeiten bestehen und belasten die Hinterbliebenen. Eine Risikolebensversicherung mit ausreichender Summe – typischerweise 500.000–1.000.000 € – deckt sowohl die Kreditschulden als auch den Lebensunterhalt der Familie für mehrere Jahre ab. Die Beiträge sind für Ärzte als Nichtraucher oft günstiger als erwartet.
Wann gilt das nicht?
Internisten ohne Unterhaltspflichten und ohne nennenswerte Verbindlichkeiten können auf eine Risikolebensversicherung verzichten. Auch wenn ausreichend Vermögen vorhanden ist, um Angehörige anderweitig abzusichern, kann die Police entbehrlich sein. In Gemeinschaftspraxen sollten allerdings Überkreuz-Absicherungen geprüft werden.
Ärzteversichert hilft Internisten dabei, die passende Versicherungssumme und Laufzeit anhand der individuellen Einkommens- und Familiensituation zu ermitteln.
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