Internisten profitieren von einer speziellen ärztlichen Rechtsschutzversicherung, die über den Standard-Rechtsschutz hinaus berufsrechtliche Verfahren, Honorarstreitigkeiten mit KV und Kassen sowie Disziplinarverfahren abdeckt. Standard-Rechtsschutzpolicen schließen diese arztspezifischen Risiken regelmäßig aus.

Hintergrund

Internisten mit breitem Leistungsspektrum – von Vorsorgeuntersuchungen bis zur invasiven Diagnostik – stehen häufig im Fokus von Wirtschaftlichkeitsprüfungen und Regressforderungen der Kassenärztlichen Vereinigung. Ein ärztlicher Rechtsschutz übernimmt die Kosten für Anwälte und Gutachter in solchen Verfahren. Auch Streitigkeiten mit Patienten, arbeitsrechtliche Konflikte mit Praxispersonal und Auseinandersetzungen um Miet- oder Kooperationsverträge sind typische Risiken.

Wann gilt das nicht?

Angestellte Internisten in Kliniken benötigen in der Regel keinen eigenen ärztlichen Rechtsschutz, da der Arbeitgeber für berufsbedingte Rechtsstreitigkeiten aufkommt. Allerdings kann ein privater Rechtsschutz mit Arbeitsrechts-Baustein bei Kündigungsschutzklagen sinnvoll sein.

Ärzteversichert vergleicht spezialisierte Rechtsschutztarife für Internisten und achtet dabei auf Deckungssummen, Wartezeiten und den Einschluss kassenärztlicher Verfahren.

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