Eine private Unfallversicherung ist für Internisten eine sinnvolle Ergänzung, da die gesetzliche Unfallversicherung ausschließlich Arbeitsunfälle und Wegeunfälle abdeckt – rund 70 % aller Unfälle passieren jedoch in der Freizeit. Als Selbstständige sind niedergelassene Internisten zudem nicht automatisch gesetzlich unfallversichert.

Hintergrund

Internisten sind im Praxisalltag zwar keinem erhöhten Unfallrisiko ausgesetzt, dennoch kann ein schwerer Unfall in der Freizeit die Berufsfähigkeit dauerhaft einschränken. Die private Unfallversicherung leistet bei bleibenden Invaliditätsfolgen eine einmalige Kapitalzahlung oder eine monatliche Rente. Für Internisten empfiehlt sich eine Grundsumme von mindestens 100.000 € mit einer Progressionsstaffel von 350–500 %, sodass bei schwerer Invalidität deutlich höhere Leistungen fließen.

Wann gilt das nicht?

Internisten mit einer leistungsstarken Berufsunfähigkeitsversicherung und ausreichendem Vermögen können die Unfallversicherung als nachrangig betrachten. Sie ersetzt keine BU-Versicherung, da sie nur bei Unfällen – nicht bei Krankheit – leistet. Angestellte Internisten genießen über die Berufsgenossenschaft zumindest für Arbeitsunfälle einen Grundschutz.

Ärzteversichert analysiert für Internisten, ob eine Unfallversicherung im Gesamtkontext der bestehenden Absicherung notwendig ist oder Doppelversicherungen vermieden werden können.

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