Kardiologen mit eigener Praxis sollten eine Betriebsunterbrechungsversicherung abschließen, da sie mit hochpreisiger Medizintechnik arbeiten und ein Ausfall von Echokardiographie-, Belastungs-EKG- oder Herzkatheterlabor-Geräten den Praxisbetrieb sofort zum Erliegen bringen kann. Die Versicherung deckt die fortlaufenden Betriebskosten, wenn die Praxis durch Sachschäden nicht betrieben werden kann.
Hintergrund
Im Unterschied zur Praxisausfallversicherung, die bei persönlicher Arbeitsunfähigkeit des Arztes greift, sichert die Betriebsunterbrechungsversicherung Schäden an der Praxis selbst ab – etwa durch Brand, Leitungswasser, Einbruch oder technischen Defekt. Kardiologische Praxen haben oft Geräte im Wert von mehreren Hunderttausend Euro. Fällt ein zentrales Diagnosegerät aus, können Patienten nicht behandelt und Einnahmen nicht generiert werden, während Miete und Gehälter weiterlaufen.
Wann gilt das nicht?
Kardiologen in reiner Anstellung benötigen keine eigene Betriebsunterbrechungsversicherung. In Kliniken oder MVZ liegt die Verantwortung beim Träger. Bei Gemeinschaftspraxen sollte die Police auf alle Gesellschafter abgestimmt sein.
Ärzteversichert unterstützt Kardiologen bei der Bewertung ihres Geräte- und Sachrisikos und empfiehlt Versicherungssummen, die den tatsächlichen Betriebskosten entsprechen.
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