Niedergelassene Kardiologen benötigen eine Krankentagegeldversicherung, da sie als Selbstständige keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung haben und bei längerer Krankheit sofort Einkommenseinbußen erleiden. Das Krankentagegeld schließt die Lücke zwischen Arbeitsunfähigkeit und dem Einsetzen der Berufsunfähigkeitsrente.

Hintergrund

Kardiologen erzielen überdurchschnittliche Einkünfte, haben aber auch hohe laufende Kosten für Praxisräume, spezialisiertes Personal und Medizintechnik. Das Krankentagegeld sollte so bemessen sein, dass es den persönlichen Lebensunterhalt abdeckt, während die Praxisausfallversicherung die Betriebskosten trägt. Üblich sind Karenzzeiten von 14 bis 42 Tagen. Privat versicherte Kardiologen können den Tagessatz flexibel zwischen 150 und 500 € pro Tag wählen.

Wann gilt das nicht?

Angestellte Kardiologen in Kliniken erhalten im Krankheitsfall sechs Wochen Lohnfortzahlung und anschließend Krankengeld von der GKV oder Leistungen der PKV. Ein zusätzliches Krankentagegeld kann dennoch sinnvoll sein, um die Differenz zum Nettogehalt auszugleichen.

Ärzteversichert ermittelt für Kardiologen die optimale Kombination aus Karenzzeit und Tagessatz, um Über- oder Unterversicherung zu vermeiden.

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