Kardiologen mit eigener Praxis benötigen eine Praxisausfallversicherung, da kardiologische Praxen überdurchschnittlich hohe Fixkosten für spezialisiertes Personal, Geräte-Leasing und Praxisräume aufweisen. Bei krankheitsbedingtem Ausfall des Praxisinhabers laufen diese Kosten ungemindert weiter, während keine Einnahmen generiert werden.

Hintergrund

Kardiologische Praxen haben monatliche Betriebskosten von häufig 25.000–50.000 €, bedingt durch teure Medizintechnik wie Echokardiographie, Belastungs-EKG und ggf. Herzkathetermessplätze. Die Praxisausfallversicherung übernimmt diese Kosten nach Ablauf der Karenzzeit – üblicherweise 14 bis 30 Tage. Die Versicherungssumme sollte den tatsächlichen monatlichen Fixkosten entsprechen und regelmäßig angepasst werden.

Wann gilt das nicht?

Angestellte Kardiologen ohne Praxisbeteiligung benötigen keine Praxisausfallversicherung. In größeren Gemeinschaftspraxen oder MVZ kann das Ausfallrisiko durch Vertretungsregelungen gemindert sein, dennoch bleibt eine anteilige Absicherung ratsam.

Ärzteversichert berechnet für kardiologische Praxen die notwendige Versicherungssumme auf Basis einer detaillierten Fixkostenanalyse.

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