Kardiologen mit Unterhaltspflichten oder hohen Praxisinvestitionen sollten eine Risikolebensversicherung abschließen, da im Todesfall sowohl der Lebensunterhalt der Familie als auch die Tilgung von Praxisdarlehen gesichert sein muss. Die empfohlene Versicherungssumme liegt für Kardiologen typischerweise bei 500.000 bis über 1.000.000 €.

Hintergrund

Kardiologische Praxen erfordern hohe Anfangsinvestitionen in Medizintechnik, oft im sechsstelligen Bereich. Versterben die Praxisinhaber, müssen die Hinterbliebenen diese Kredite bedienen, ohne dass Praxiseinnahmen fließen. Die Risikolebensversicherung sollte neben den offenen Verbindlichkeiten auch den Einkommensausfall für die Familie über mindestens fünf bis zehn Jahre abdecken. Die Laufzeit orientiert sich an der Kreditlaufzeit oder dem Alter der Kinder.

Wann gilt das nicht?

Kardiologen ohne Angehörige und ohne laufende Kredite haben keinen zwingenden Bedarf. Auch bei ausreichendem Privatvermögen oder einer bereits bestehenden Absicherung über das Versorgungswerk kann die Police entbehrlich sein.

Ärzteversichert berechnet für Kardiologen die optimale Versicherungssumme unter Einbeziehung aller Verbindlichkeiten und des Familienbedarfs.

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