Kardiologen sollten eine spezielle ärztliche Rechtsschutzversicherung abschließen, da sie aufgrund invasiver Eingriffe wie Herzkatheteruntersuchungen ein erhöhtes Risiko für Behandlungsfehlervorwürfe tragen. Standard-Rechtsschutztarife decken berufsrechtliche Verfahren und Regressforderungen in der Regel nicht ab.

Hintergrund

Kardiologen sehen sich neben Kunstfehlervorwürfen häufig auch Wirtschaftlichkeitsprüfungen durch die Kassenärztliche Vereinigung ausgesetzt, insbesondere bei teurer Diagnostik wie MRT-Zuweisungen oder Linksherzkatheter-Untersuchungen. Ein spezialisierter ärztlicher Rechtsschutz umfasst die Kosten für Fachanwälte, kardiologische Sachverständige und gerichtliche Auseinandersetzungen. Deckungssummen von mindestens 500.000 € sind empfehlenswert.

Wann gilt das nicht?

Angestellte Kardiologen in Kliniken werden bei berufsbezogenen Rechtsstreitigkeiten überwiegend durch den Arbeitgeber abgesichert. Allerdings kann ein privater Rechtsschutz bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen – etwa Kündigungsschutzklagen oder Streitigkeiten über Dienstverträge – dennoch sinnvoll sein.

Ärzteversichert vergleicht spezialisierte Rechtsschutztarife für Kardiologen und prüft, ob KV-Regressverfahren und strafrechtliche Verteidigung bei Behandlungsfehlervorwürfen eingeschlossen sind.

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