Eine private Unfallversicherung ist für Kardiologen eine sinnvolle Ergänzung zur Berufsunfähigkeitsversicherung, da sie bei Freizeitunfällen mit bleibenden körperlichen Einschränkungen eine sofortige Kapitalleistung erbringt. Gerade für interventionell tätige Kardiologen kann bereits eine Handverletzung die Berufsfähigkeit erheblich beeinträchtigen.

Hintergrund

Etwa 70 % aller Unfälle ereignen sich in der Freizeit, im Haushalt oder beim Sport – Bereiche, die die gesetzliche Unfallversicherung nicht abdeckt. Niedergelassene Kardiologen sind zudem nicht automatisch über eine Berufsgenossenschaft versichert. Eine private Unfallversicherung mit Grundsumme ab 100.000 € und einer Progression von 350–500 % sichert schwere Invaliditätsfälle mit Kapitalzahlungen von bis zu 500.000 € oder mehr ab.

Wann gilt das nicht?

Kardiologen mit einer umfassenden Berufsunfähigkeitsversicherung und ausreichender finanzieller Rücklage können auf eine Unfallversicherung verzichten. Sie ersetzt keine BU-Versicherung, da sie ausschließlich bei Unfällen leistet und Erkrankungen ausschließt.

Ärzteversichert analysiert für Kardiologen die bestehende Absicherung und empfiehlt die Unfallversicherung nur, wenn sie eine echte Versorgungslücke schließt.

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