Kinderärzte mit eigener Praxis sollten eine Betriebsunterbrechungsversicherung abschließen, um bei Sachschäden durch Brand, Wasserschaden oder Einbruch die weiterlaufenden Fixkosten abzudecken. Pädiatrische Praxen sind auf funktionsfähige Räumlichkeiten und Geräte angewiesen, um die kontinuierliche Versorgung ihrer jungen Patienten sicherzustellen.
Hintergrund
Die Betriebsunterbrechungsversicherung greift bei sachschadenbedingten Ausfällen – im Unterschied zur Praxisausfallversicherung, die bei persönlicher Arbeitsunfähigkeit leistet. Kinderarztpraxen haben zwar geringere Gerätekosten als etwa radiologische Praxen, aber laufende Kosten für Miete, Personal und Praxis-EDV von oft 10.000–20.000 € monatlich. Nach einem Wasserschaden kann eine Sanierung mehrere Wochen dauern, in denen keine Einnahmen erzielt werden.
Wann gilt das nicht?
Angestellte Kinderärzte in Kliniken oder MVZ benötigen keine eigene Betriebsunterbrechungsversicherung. Bei Praxen in Mietobjekten mit umfassender Gebäudeversicherung des Vermieters ist das Risiko teilweise gedeckt, die eigene Inhalts- und Betriebsunterbrechung bleibt aber erforderlich.
Ärzteversichert ermittelt für Kinderärzte die passende Versicherungssumme auf Grundlage der tatsächlichen monatlichen Betriebskosten.
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