Kinderärzte benötigen eine Cyber-Versicherung, da sie besonders schützenswerte Gesundheitsdaten von Minderjährigen digital verarbeiten und ein Datenverlust neben DSGVO-Bußgeldern auch erhebliche Reputationsschäden verursachen kann. Eltern reagieren auf Datenschutzverletzungen bei Kinderdaten besonders sensibel.
Hintergrund
Pädiatrische Praxen verwalten Impfverläufe, Vorsorgeuntersuchungen (U1–U11) und Entwicklungsdokumentation digital. Bei einem Ransomware-Angriff können diese Daten verschlüsselt oder gestohlen werden. Die Cyber-Versicherung übernimmt Kosten für IT-Forensik, Datenwiederherstellung, anwaltliche Beratung zur DSGVO-Meldepflicht und Krisenkommunikation gegenüber betroffenen Familien. Für Kinderarztpraxen sind Deckungssummen zwischen 250.000 und 500.000 € angemessen.
Wann gilt das nicht?
Angestellte Kinderärzte ohne eigene IT-Verantwortung sind über den Arbeitgeber abgesichert. Für Praxen mit sehr eingeschränkter Digitalisierung ist das Cyberrisiko geringer, allerdings macht die Telematikinfrastruktur (TI) eine Internetanbindung mittlerweile verpflichtend.
Ärzteversichert prüft für pädiatrische Praxen den Umfang der digitalen Datenverarbeitung und empfiehlt eine Cyber-Police mit passender Deckungssumme.
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