Niedergelassene Kinderärzte benötigen eine Krankentagegeldversicherung, da sie als Selbstständige keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung haben und bei längerer Krankheit sofort Einkommensverluste erleiden. Das Krankentagegeld sichert den persönlichen Lebensunterhalt ab der vereinbarten Karenzzeit.
Hintergrund
Kinderärzte sind durch saisonale Infektionswellen (RSV, Influenza, Noroviren) einem erhöhten Ansteckungsrisiko ausgesetzt. Bei längerer Arbeitsunfähigkeit fließen keine Honorare, während private Lebenshaltungskosten weiterlaufen. Die Krankentagegeldversicherung schließt die Lücke zwischen dem persönlichen Einkommensausfall und dem Einsetzen einer möglichen BU-Rente. Übliche Karenzzeiten liegen bei 21 bis 42 Tagen, der Tagessatz sollte das Nettoeinkommen realistisch abbilden.
Wann gilt das nicht?
Angestellte Kinderärzte erhalten sechs Wochen Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber und anschließend Krankengeld. Ein Krankentagegeld kann dennoch sinnvoll sein, um die Differenz zum gewohnten Nettoeinkommen zu überbrücken.
Ärzteversichert berechnet für Kinderärzte die optimale Kombination aus Karenzzeit und Tagessatz, um eine bedarfsgerechte Absicherung ohne unnötige Beitragsbelastung zu gewährleisten.
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