Kinderärzte mit eigener Praxis benötigen eine Praxisausfallversicherung, um bei krankheitsbedingtem Ausfall die laufenden Betriebskosten für Personal, Miete und Praxis-EDV weiterhin decken zu können. Pädiatrische Praxen haben aufgrund des hohen Personalbedarfs für Vorsorgeuntersuchungen und Impfsprechstunden oft monatliche Fixkosten von 12.000–25.000 €.
Hintergrund
Kinderärzte tragen durch den täglichen Kontakt mit erkrankten Kindern ein erhöhtes Infektionsrisiko, das zu mehrwöchigen Ausfällen führen kann. Die Praxisausfallversicherung übernimmt nach Ablauf der Karenzzeit – typischerweise 14 bis 30 Tage – die laufenden Betriebskosten. Eine kurzfristige Vertretung ist in der Pädiatrie oft schwer zu organisieren, da das Vertrauensverhältnis zu Familien eine wichtige Rolle spielt.
Wann gilt das nicht?
Angestellte Kinderärzte in Kliniken oder MVZ benötigen keine eigene Praxisausfallversicherung. In pädiatrischen Gemeinschaftspraxen kann das Ausfallrisiko durch gegenseitige Vertretung gemindert sein, eine Absicherung bleibt aber ratsam.
Ärzteversichert berät Kinderärzte zur optimalen Versicherungssumme und Karenzzeit, abgestimmt auf die individuellen Praxiskosten.
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