Kinderärzte mit Unterhaltspflichten oder laufenden Praxisdarlehen sollten eine Risikolebensversicherung abschließen, um im Todesfall die finanzielle Versorgung der Familie und die Tilgung offener Kredite sicherzustellen. Die empfohlene Versicherungssumme beträgt das Drei- bis Fünffache des Jahresnettoeinkommens plus offene Verbindlichkeiten.
Hintergrund
Niedergelassene Kinderärzte haben durch Praxisgründung oder -übernahme häufig Investitionskredite aufgenommen. Stirbt der Praxisinhaber, müssen die Hinterbliebenen diese Schulden tragen, während die Praxiseinnahmen wegfallen. Eine Risikolebensversicherung mit typischen Summen zwischen 400.000 und 800.000 € sichert sowohl die Kreditrückzahlung als auch den Lebensunterhalt der Familie über mehrere Jahre. Die Beiträge sind für Ärzte unter 45 Jahren oft unter 30 € monatlich.
Wann gilt das nicht?
Kinderärzte ohne Familienverantwortung und ohne relevante Verbindlichkeiten haben keinen dringenden Bedarf. Auch bei ausreichendem Privatvermögen oder umfassender Absicherung über das ärztliche Versorgungswerk kann auf die Police verzichtet werden.
Ärzteversichert ermittelt für Kinderärzte die passende Versicherungssumme und Laufzeit auf Basis der individuellen Familien- und Finanzsituation.
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