Eine private Unfallversicherung ist für Kinderärzte eine sinnvolle Ergänzung zur Berufsunfähigkeitsversicherung, da rund 70 % aller Unfälle in der Freizeit passieren und die gesetzliche Unfallversicherung dort nicht greift. Niedergelassene Kinderärzte sind zudem nicht automatisch über eine Berufsgenossenschaft abgesichert.
Hintergrund
Im pädiatrischen Praxisalltag ist das berufliche Unfallrisiko vergleichsweise gering, doch ein schwerer Sport- oder Verkehrsunfall in der Freizeit kann die Berufsfähigkeit dauerhaft beeinträchtigen. Die private Unfallversicherung zahlt bei bleibender Invalidität eine Kapitalleistung oder monatliche Rente. Empfehlenswert ist eine Grundsumme von mindestens 100.000 € mit Progression von 350 %, um bei hohen Invaliditätsgraden ausreichend abgesichert zu sein.
Wann gilt das nicht?
Kinderärzte mit einer umfassenden Berufsunfähigkeitsversicherung und solider finanzieller Rücklage können die Unfallversicherung als nachrangig einstufen. Sie leistet ausschließlich bei Unfällen, nicht bei Erkrankungen, und ersetzt daher keine BU-Police.
Ärzteversichert prüft für Kinderärzte, ob eine Unfallversicherung im Kontext der bestehenden Absicherung eine echte Lücke schließt oder verzichtbar ist.
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →