Neurologen mit eigener Praxis sollten eine Betriebsunterbrechungsversicherung abschließen, da ein Ausfall spezialisierter Diagnostikgeräte wie EEG, EMG oder Duplexsonographie den Praxisbetrieb empfindlich einschränken kann. Die Versicherung sichert die weiterlaufenden Fixkosten bei sachschadenbedingtem Betriebsstillstand ab.

Hintergrund

Neurologische Praxen sind stark auf apparative Diagnostik angewiesen. Fällt durch Wasserschaden, Brand oder technischen Defekt ein zentrales Gerät aus, können wichtige Untersuchungen nicht durchgeführt und Patienten nicht versorgt werden. Die Betriebsunterbrechungsversicherung übernimmt in dieser Zeit Miete, Personalkosten und weitere Fixkosten. Im Unterschied zur Praxisausfallversicherung deckt sie Sachschäden am Praxisbetrieb, nicht die persönliche Arbeitsunfähigkeit.

Wann gilt das nicht?

Angestellte Neurologen in Kliniken oder MVZ sind über den Arbeitgeber abgesichert. In Praxen mit geringem Gerätebestand und niedrigen Fixkosten kann das Risiko tolerierbar sein – eine individuelle Analyse ist empfehlenswert.

Ärzteversichert bewertet für neurologische Praxen den tatsächlichen Versicherungsbedarf auf Basis des Gerätewerts und der monatlichen Betriebskosten.

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →