Neurologen benötigen eine Cyber-Versicherung, da ihre Praxen hochsensible neurologische Befunddaten – von EEG-Aufzeichnungen bis zu psychiatrischen Nebendiagnosen – digital speichern und ein Datenverlust oder -diebstahl erhebliche DSGVO-Konsequenzen und Reputationsschäden nach sich ziehen kann.
Hintergrund
Neurologische Praxen verarbeiten besonders schützenswerte Gesundheitsdaten, darunter Befunde zu Epilepsie, Demenz oder psychischen Erkrankungen. Bei einem Cyberangriff drohen neben dem Betriebsausfall auch Meldepflichten gegenüber der Datenschutzbehörde und Schadensersatzforderungen von Patienten. Die Cyber-Versicherung übernimmt Kosten für IT-Forensik, Datenwiederherstellung, Rechtsberatung und Krisenmanagement. Empfohlene Deckungssummen liegen bei 250.000 bis 500.000 €.
Wann gilt das nicht?
Angestellte Neurologen ohne eigene IT-Infrastruktur sind über den Arbeitgeber abgesichert. Für rein konsiliarisch tätige Neurologen ohne eigene Praxis-EDV ist das Risiko geringer, sofern keine Patientendaten lokal gespeichert werden.
Ärzteversichert analysiert für neurologische Praxen den Digitalisierungsgrad und empfiehlt Cyber-Policen mit passender Deckungssumme und Assistance-Leistungen.
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →