Niedergelassene Neurologen benötigen eine Krankentagegeldversicherung, um bei länger andauernder Krankheit den persönlichen Lebensunterhalt zu sichern, da sie als Selbstständige keinen Lohnfortzahlungsanspruch haben. Das Krankentagegeld überbrückt die finanzielle Lücke bis zum Einsetzen einer möglichen BU-Rente.
Hintergrund
Die neurologische Tätigkeit erfordert hohe Konzentrationsfähigkeit bei der Befundung von EEG, Nervenleitgeschwindigkeitsmessungen und bildgebender Diagnostik. Bereits ein mehrwöchiger Ausfall durch Erkrankung führt zu spürbaren Einkommenseinbußen. Die Krankentagegeldversicherung zahlt ab der vereinbarten Karenzzeit – üblicherweise 21 bis 42 Tage – einen täglichen Betrag, der den persönlichen Bedarf deckt. Die Praxisausfallversicherung ergänzt dies durch Übernahme der Betriebskosten.
Wann gilt das nicht?
Angestellte Neurologen erhalten sechs Wochen Lohnfortzahlung und anschließend Krankengeld. Ein zusätzliches Krankentagegeld kann die Einkommensdifferenz zum Nettoeinkommen schließen, ist aber weniger dringend als für Selbstständige.
Ärzteversichert berechnet für Neurologen den optimalen Tagessatz und die passende Karenzzeit im Zusammenspiel mit der Praxisausfallversicherung.
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