Neurologen mit eigener Praxis benötigen eine Praxisausfallversicherung, da bei krankheitsbedingtem Ausfall die Fixkosten für Personal, Praxisräume und Geräte-Leasing weiterlaufen, ohne dass Einnahmen erzielt werden. Neurologische Praxen haben durch spezialisierte MFA und Diagnostikgeräte oft monatliche Fixkosten von 15.000–30.000 €.

Hintergrund

Die Praxisausfallversicherung springt nach Ablauf der vereinbarten Karenzzeit ein und übernimmt die laufenden Betriebskosten. Für Neurologen ist eine Vertretung schwer zu organisieren, da die fachspezifische Diagnostik – EEG-Auswertung, Elektroneurographie, Duplexsonographie – spezialisierte Kenntnisse erfordert. Karenzzeiten von 14 bis 30 Tagen sind üblich, die Versicherungssumme sollte die tatsächlichen monatlichen Fixkosten widerspiegeln.

Wann gilt das nicht?

Angestellte Neurologen in Kliniken oder MVZ tragen kein eigenes Betriebsrisiko und benötigen keine Praxisausfallversicherung. In größeren Gemeinschaftspraxen kann das Risiko durch Vertretungsmöglichkeiten reduziert sein.

Ärzteversichert erstellt für neurologische Praxen eine individuelle Fixkostenanalyse und empfiehlt die passende Absicherungshöhe.

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