Neurologen mit Unterhaltspflichten oder laufenden Praxiskrediten sollten eine Risikolebensversicherung abschließen, da im Todesfall Kreditverbindlichkeiten bestehen bleiben und die Familie den Einkommensverlust kompensieren muss. Die Versicherungssumme sollte mindestens alle offenen Darlehen plus drei bis fünf Jahresnettoeinkommen abdecken.

Hintergrund

Niedergelassene Neurologen investieren erhebliche Summen in Praxisgründung und Diagnostikausstattung, die häufig kreditfinanziert sind. Eine Risikolebensversicherung mit Summen zwischen 500.000 und 1.000.000 € stellt sicher, dass Hinterbliebene weder Kreditschulden übernehmen noch ihren Lebensstandard drastisch senken müssen. Die Laufzeit sollte sich an der längsten Kreditlaufzeit oder dem Alter der jüngsten Kinder orientieren.

Wann gilt das nicht?

Neurologen ohne Familie und ohne nennenswerte Verbindlichkeiten benötigen keine Risikolebensversicherung. Bei ausreichendem Privatvermögen oder umfassender Versorgungswerksrente kann die Police ebenfalls entbehrlich sein.

Ärzteversichert berechnet für Neurologen die passende Versicherungssumme und Laufzeit unter Berücksichtigung aller Kreditverträge und Familienverhältnisse.

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