Neurologen profitieren von einer speziellen ärztlichen Rechtsschutzversicherung, die neben Standard-Rechtsschutz auch Gutachterstreitigkeiten, KV-Regressverfahren und berufsrechtliche Auseinandersetzungen abdeckt. Neurologen erstellen häufig Gutachten und können sich dabei Anfechtungsklagen ausgesetzt sehen.

Hintergrund

Neurologen sind regelmäßig als Gutachter für Berufsgenossenschaften, Rentenversicherungsträger und Gerichte tätig. Anfechtungen dieser Gutachten können kostspielige juristische Auseinandersetzungen nach sich ziehen. Zudem unterliegen niedergelassene Neurologen Wirtschaftlichkeitsprüfungen der KV, insbesondere bei aufwendiger Diagnostik. Ein spezialisierter ärztlicher Rechtsschutz deckt die Kosten für Fachanwälte, Gutachter und Gerichtsverfahren in diesen Bereichen ab.

Wann gilt das nicht?

Angestellte Neurologen in Kliniken werden bei berufsbezogenen Rechtsstreitigkeiten überwiegend durch den Arbeitgeber abgesichert. Ein privater Rechtsschutz mit Arbeitsrechtsbaustein bleibt dennoch für eigene arbeitsrechtliche Belange empfehlenswert.

Ärzteversichert vergleicht spezialisierte Rechtsschutztarife für Neurologen und achtet auf den Einschluss von Gutachterstreitigkeiten und Sozialrechtsschutz.

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