Eine private Unfallversicherung ist für Neurologen eine sinnvolle Zusatzabsicherung, da die gesetzliche Unfallversicherung nur berufliche Unfälle abdeckt und niedergelassene Ärzte häufig nicht einmal über diesen Grundschutz verfügen. Bei einem schweren Freizeitunfall bietet sie sofortige Kapitalleistungen bei bleibender Invalidität.

Hintergrund

Die neurologische Tätigkeit erfordert hohe Konzentration und feinmotorische Fähigkeiten bei der klinischen Untersuchung. Bereits eine moderate Einschränkung durch einen Freizeitunfall kann die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigen. Eine private Unfallversicherung mit einer Grundsumme ab 100.000 € und einer Progression von 350–500 % bietet im Ernstfall eine Kapitalleistung, die sofort zur Verfügung steht – ohne die Wartezeiten einer BU-Versicherung.

Wann gilt das nicht?

Neurologen mit einer leistungsstarken BU-Versicherung und ausreichenden Rücklagen können die Unfallversicherung als nachrangig einstufen. Sie leistet nur bei Unfällen und ersetzt keine BU-Absicherung, die auch bei Erkrankungen greift.

Ärzteversichert prüft für Neurologen, ob die Unfallversicherung eine tatsächliche Lücke im bestehenden Absicherungskonzept schließt.

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