Niedergelassene Ärzte sollten eine Auslandsreise-Krankenversicherung abschließen, da viele PKV-Tarife den Versicherungsschutz im Ausland auf einen Zeitraum von ein bis drei Monaten begrenzen und einen medizinischen Rücktransport nicht immer einschließen. Auch GKV-Versicherte sind außerhalb der EU nur unzureichend geschützt.
Hintergrund
Auch wenn die meisten PKV-Tarife innerhalb Europas leisten, bestehen bei Reisen nach Nordamerika, Asien oder Afrika häufig Deckungslücken. Ein Krankenhausaufenthalt in den USA kann schnell sechsstellige Kosten verursachen. Eine Auslandsreise-Krankenversicherung kostet für Erwachsene nur 10–25 € pro Jahr und deckt ambulante und stationäre Behandlungen, Medikamente sowie den medizinisch notwendigen Rücktransport ab. Bei längeren Auslandsaufenthalten, etwa für Kongresse oder Sabbaticals, empfiehlt sich eine Langzeitpolice.
Wann gilt das nicht?
Niedergelassene Ärzte mit einem PKV-Tarif, der weltweiten Schutz ohne zeitliche Begrenzung und Rücktransport einschließt, benötigen keine separate Police. Die Vertragsbedingungen sollten sorgfältig geprüft werden.
Ärzteversichert prüft für niedergelassene Ärzte, ob ihr bestehender PKV-Tarif ausreichenden Auslandsschutz bietet oder eine Ergänzung sinnvoll ist.
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