Niedergelassene Ärzte sollten eine Auslandsreise-Krankenversicherung abschließen, da viele PKV-Tarife den Versicherungsschutz im Ausland auf einen Zeitraum von ein bis drei Monaten begrenzen und einen medizinischen Rücktransport nicht immer einschließen. Auch GKV-Versicherte sind außerhalb der EU nur unzureichend geschützt.
Hintergrund
Auch wenn die meisten PKV-Tarife innerhalb Europas leisten, bestehen bei Reisen nach Nordamerika, Asien oder Afrika häufig Deckungslücken. Ein Krankenhausaufenthalt in den USA kann schnell sechsstellige Kosten verursachen. Eine Auslandsreise-Krankenversicherung kostet für Erwachsene nur 10–25 € pro Jahr und deckt ambulante und stationäre Behandlungen, Medikamente sowie den medizinisch notwendigen Rücktransport ab. Bei längeren Auslandsaufenthalten – etwa für Kongresse oder Sabbaticals – empfiehlt sich eine Langzeitpolice.
Wann gilt das nicht?
Niedergelassene Ärzte mit einem PKV-Tarif, der weltweiten Schutz ohne zeitliche Begrenzung und Rücktransport einschließt, benötigen keine separate Police. Die Vertragsbedingungen sollten sorgfältig geprüft werden.
Ärzteversichert prüft für niedergelassene Ärzte, ob ihr bestehender PKV-Tarif ausreichenden Auslandsschutz bietet oder eine Ergänzung sinnvoll ist.
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