Niedergelassene Ärzte benötigen neben der Berufshaftpflicht zwingend eine Privathaftpflichtversicherung, da die Berufshaftpflicht ausschließlich berufliche Behandlungsfehler abdeckt und private Schadensfälle – etwa ein verursachter Personenschaden beim Sport – existenzbedrohend sein können. Die Privathaftpflicht gehört zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt.
Hintergrund
Im privaten Bereich können durch fahrlässiges Handeln Personen-, Sach- oder Vermögensschäden entstehen, die schnell in die Hunderttausende gehen. Ein Personenschaden mit dauerhafter Pflegebedürftigkeit kann Schadensersatzforderungen von über einer Million Euro auslösen. Die Privathaftpflicht kostet nur 60–150 € jährlich und deckt solche Risiken mit Versicherungssummen von 10–50 Millionen Euro ab. Auch Schlüsselverlust, Mietsachschäden und Gefälligkeitshandlungen sollten eingeschlossen sein.
Wann gilt das nicht?
Es gibt keinen Fall, in dem eine Privathaftpflicht verzichtbar wäre – sie ist für jeden Erwachsenen eine Basisabsicherung. Ehepartner und Kinder können in der Regel kostengünstig mitversichert werden.
Ärzteversichert empfiehlt niedergelassenen Ärzten Privathaftpflichtpolicen mit hohen Deckungssummen und prüft, ob bestehende Verträge dem aktuellen Leistungsstandard entsprechen.
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