Niedergelassene Ärzte sollten eine spezielle ärztliche Rechtsschutzversicherung abschließen, die Wirtschaftlichkeitsprüfungen der KV, Honorarstreitigkeiten, Berufsrechtsverfahren und strafrechtliche Verteidigung bei Behandlungsfehlervorwürfen abdeckt. Standard-Rechtsschutzpolicen schließen diese praxistypischen Risiken regelmäßig aus.

Hintergrund

Das Streitrisiko für niedergelassene Ärzte ist vielfältig: KV-Regressverfahren wegen unwirtschaftlicher Verordnung, Konflikte mit Patienten, arbeitsrechtliche Streitigkeiten mit Praxispersonal, Mietrechtsfragen zur Praxisimmobilie und Auseinandersetzungen mit Kooperationspartnern. Ein ärztlicher Rechtsschutz mit ausreichender Deckungssumme – empfohlen sind mindestens 500.000 € – sichert Anwalts-, Gutachter- und Gerichtskosten ab. Die Kombination aus Praxis- und Privatrechtsschutz bietet das breiteste Schutzspektrum.

Wann gilt das nicht?

Ärzte in reiner Anstellung ohne eigene Niederlassung benötigen keinen Praxisrechtsschutz. Ein Arbeitsrechtsschutz kann für Angestellte dennoch sinnvoll sein, um sich bei arbeitsrechtlichen Konflikten abzusichern.

Ärzteversichert vergleicht für niedergelassene Ärzte spezialisierte Rechtsschutztarife und prüft den Einschluss aller praxisrelevanten Rechtsgebiete.

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