Niedergelassene Ärzte mit Familie oder laufenden Praxiskrediten benötigen eine Risikolebensversicherung, da im Todesfall sowohl der Familienunterhalt als auch die Tilgung der Praxisdarlehen gesichert sein muss. Die Versicherungssumme sollte alle offenen Verbindlichkeiten plus mindestens fünf Jahresnettoeinkommen abdecken.

Hintergrund

Praxisgründungen oder -übernahmen erfordern Investitionen von 100.000 bis über 500.000 €, die oft über Kredite finanziert werden. Verstirbt der Praxisinhaber, bleiben diese Verbindlichkeiten bestehen und belasten die Hinterbliebenen. Das Versorgungswerk zahlt zwar eine Hinterbliebenenrente, diese reicht jedoch selten aus, um Kreditverpflichtungen und Lebenshaltungskosten vollständig zu decken. Typische Versicherungssummen für niedergelassene Ärzte liegen bei 500.000 bis 1.500.000 €.

Wann gilt das nicht?

Ärzte ohne Unterhaltspflichten und ohne nennenswerte Schulden können auf eine Risikolebensversicherung verzichten. In Gemeinschaftspraxen sollten Überkreuz-Absicherungen geprüft werden, um den Fortbestand der Praxis zu sichern.

Ärzteversichert berechnet für niedergelassene Ärzte die optimale Versicherungssumme und Laufzeit auf Basis aller Kreditverträge, der Hinterbliebenenversorgung und der Familienverhältnisse.

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