Niedergelassene Ärzte sollten eine private Unfallversicherung in Betracht ziehen, da sie als Selbstständige nicht automatisch in der gesetzlichen Unfallversicherung pflichtversichert sind und Freizeitunfälle – die rund 70 % aller Unfälle ausmachen – dort generell nicht abgedeckt sind. Die private Police leistet bei dauerhafter Invalidität eine sofortige Kapitalzahlung.
Hintergrund
Niedergelassene Ärzte können sich zwar freiwillig bei der Berufsgenossenschaft versichern, der Schutz beschränkt sich dann aber auf berufliche Unfälle. Die private Unfallversicherung deckt Unfälle rund um die Uhr ab und zahlt bei bleibender Invalidität – je nach Vertrag – eine Einmalsumme oder monatliche Rente. Empfehlenswert sind Grundsummen ab 100.000 € mit Progression von mindestens 350 %, Vollinvaliditätszusatz und Einschluss von Eigenbewegungen.
Wann gilt das nicht?
Ärzte mit einer leistungsstarken BU-Versicherung und soliden Rücklagen können die Unfallversicherung als nachrangig einstufen. Sie ersetzt keine Berufsunfähigkeitsversicherung, da sie ausschließlich bei Unfällen – nicht bei Krankheiten – leistet.
Ärzteversichert analysiert für niedergelassene Ärzte, ob die Unfallversicherung im Gesamtkontext der bestehenden Absicherung eine echte Lücke schließt.
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