Notfallmediziner mit eigener Praxis oder Beteiligung an einer Notaufnahme-Kooperation sollten eine Betriebsunterbrechungsversicherung abschließen, um bei Sachschäden durch Brand, Wasserschaden oder technischen Defekt die laufenden Fixkosten abzudecken. Die Versicherung sichert den Betrieb, wenn die Praxis nicht nutzbar ist.
Hintergrund
Notfallmedizinische Einrichtungen benötigen spezielle Ausrüstung wie Defibrillator, Notfall-Ultraschall und Monitoring-Systeme. Fällt diese durch einen Sachschaden aus, kann der Praxisbetrieb nicht aufrechterhalten werden, während Miete, Personalkosten und Leasingraten weiterlaufen. Die Betriebsunterbrechungsversicherung ergänzt die Praxisinhaltsversicherung und übernimmt den entgangenen Gewinn sowie die fortlaufenden Kosten.
Wann gilt das nicht?
Die meisten Notfallmediziner arbeiten angestellt in Kliniken oder Rettungsdiensten – hier liegt die Verantwortung beim Arbeitgeber. Die Betriebsunterbrechungsversicherung ist nur für Ärzte mit eigenem Praxisbetrieb oder eigener Beteiligung an einer ambulanten Notfallversorgungseinrichtung relevant.
Ärzteversichert berät Notfallmediziner mit eigenem Praxisbetrieb zur passenden Betriebsunterbrechungsversicherung, abgestimmt auf den Wert der Notfallausrüstung und die Betriebskosten.
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