Notfallmediziner mit eigener Praxis oder ambulanter Notfallversorgung benötigen eine Cyber-Versicherung, da vernetzte Notfallgeräte und digitale Patientendokumentationssysteme bei einem Cyberangriff kompromittiert werden können. Ein Systemausfall in der Notfallmedizin kann Patientensicherheit und Praxisbetrieb gleichermaßen gefährden.
Hintergrund
In der ambulanten Notfallversorgung werden Patientendaten schnell erfasst und digital weitergeleitet – an Krankenhäuser, Rettungsleitstellen oder Fachärzte. Ein Ransomware-Angriff kann diese Kommunikationsketten unterbrechen. Die Cyber-Versicherung übernimmt Kosten für IT-Notfallteams, Datenwiederherstellung, DSGVO-Meldungen und Krisenkommunikation. Für notfallmedizinische Einrichtungen sind Deckungssummen von 250.000 bis 500.000 € angemessen.
Wann gilt das nicht?
Angestellte Notfallmediziner in Kliniken oder im Rettungsdienst sind über den Arbeitgeber abgesichert. Die Cyber-Versicherung richtet sich an Ärzte mit eigener IT-Verantwortung und eigener Praxisinfrastruktur.
Ärzteversichert analysiert für Notfallmediziner mit eigenem Praxisbetrieb den Grad der digitalen Vernetzung und empfiehlt passende Cyber-Policen.
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →