Selbstständige Notfallmediziner benötigen eine Krankentagegeldversicherung, da sie keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung haben und bei längerer Erkrankung sofort Einkommensverluste erleiden. Die körperlich und psychisch belastende Tätigkeit in der Notfallmedizin erhöht das Risiko längerer Ausfallzeiten.
Hintergrund
Notfallmediziner sind durch Schichtarbeit, Stresssituationen und den Umgang mit Schwerverletzten einer überdurchschnittlichen Belastung ausgesetzt, die zu Burnout oder stressbedingten Erkrankungen führen kann. Das Krankentagegeld sichert den persönlichen Lebensunterhalt nach Ablauf der Karenzzeit – üblicherweise 14 bis 42 Tage. Der Tagessatz sollte den persönlichen Bedarf decken, während die Praxisausfallversicherung die Betriebskosten übernimmt.
Wann gilt das nicht?
Angestellte Notfallmediziner in Kliniken oder im Rettungsdienst erhalten sechs Wochen Lohnfortzahlung und anschließend Krankengeld. Ein Krankentagegeld kann die Nettoeinkommensdifferenz schließen, ist aber weniger dringend als für Selbstständige.
Ärzteversichert ermittelt für Notfallmediziner die optimale Karenzzeit und Tageshöhe im Zusammenspiel mit der bestehenden Absicherung.
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