Selbstständige Notfallmediziner mit eigener Praxis oder Beteiligung an einer ambulanten Notfallversorgung benötigen eine Praxisausfallversicherung, da bei krankheitsbedingtem Ausfall die Betriebskosten weiterlaufen und qualifizierte Vertretungen in der Notfallmedizin besonders schwer zu organisieren sind.

Hintergrund

Notfallmediziner arbeiten unter hoher körperlicher und psychischer Belastung, was das Risiko für Ausfälle durch Burnout, Verletzungen oder Infektionen erhöht. Die Praxisausfallversicherung übernimmt nach der Karenzzeit die laufenden Fixkosten wie Miete, Personal und Geräteleasing. Die Versicherungssumme sollte die monatlichen Betriebskosten vollständig abdecken und regelmäßig überprüft werden.

Wann gilt das nicht?

Die Mehrheit der Notfallmediziner arbeitet in angestellten Positionen in Kliniken oder im Rettungsdienst – diese benötigen keine Praxisausfallversicherung. Relevant ist die Police ausschließlich für Ärzte mit eigenem Praxisbetrieb oder unternehmerischer Beteiligung.

Ärzteversichert unterstützt selbstständige Notfallmediziner bei der Ermittlung der passenden Versicherungssumme und Karenzzeit.

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