Notfallmediziner mit Unterhaltspflichten sollten eine Risikolebensversicherung abschließen, da ihre Tätigkeit mit erhöhten beruflichen Risiken verbunden ist und die Hinterbliebenen im Todesfall finanziell abgesichert sein müssen. Die Versicherungssumme sollte mindestens das Drei- bis Fünffache des Jahresnettoeinkommens plus offene Verbindlichkeiten betragen.
Hintergrund
Notfallmediziner sind durch Schichtarbeit, Nachtdienste und den Umgang mit kritisch erkrankten Patienten besonderen Belastungen ausgesetzt. Zwar spiegelt sich das nicht immer in höheren Prämien wider, die Absicherung der Familie bleibt aber essenziell. Die Risikolebensversicherung zahlt im Todesfall eine steuerfreie Kapitalleistung an die Begünstigten und deckt sowohl den Lebensunterhalt als auch eventuelle Kreditverbindlichkeiten ab.
Wann gilt das nicht?
Notfallmediziner ohne Familienverantwortung und ohne nennenswerte Schulden haben keinen zwingenden Bedarf. Das ärztliche Versorgungswerk zahlt eine Hinterbliebenenrente, die jedoch allein selten ausreicht.
Ärzteversichert berechnet für Notfallmediziner die passende Versicherungssumme und Laufzeit unter Berücksichtigung aller Einkommens- und Familienverhältnisse.
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