Notfallmediziner sollten eine private Unfallversicherung in Betracht ziehen, da sie durch Einsätze am Unfallort, Nadelstichverletzungen und den Umgang mit aggressiven Patienten einem höheren beruflichen Unfallrisiko ausgesetzt sind als viele andere Fachrichtungen. Die private Police ergänzt den gesetzlichen Unfallschutz um Freizeit- und Invaliditätsleistungen.
Hintergrund
Im Rettungseinsatz und in der Notaufnahme bestehen Risiken durch schweres Heben, Kontakt mit Gefahrstoffen und Übergriffe. Die gesetzliche Unfallversicherung deckt nur Arbeitsunfälle ab. Eine private Unfallversicherung mit Grundsumme ab 100.000 € und Progression von 350–500 % bietet bei bleibender Invalidität – auch durch Freizeitunfälle – eine sofortige Kapitalzahlung. Besonders die Gliedertaxe sollte auf ärztliche Bedürfnisse abgestimmt sein.
Wann gilt das nicht?
Notfallmediziner mit einer umfassenden BU-Versicherung und ausreichenden Rücklagen können die Unfallversicherung als ergänzend betrachten. Sie ersetzt keine BU-Police, da sie nur bei Unfällen, nicht bei Erkrankungen leistet.
Ärzteversichert empfiehlt Notfallmedizinern Unfallpolicen mit angepasster Gliedertaxe und prüft, ob die bestehende Absicherung eine Lücke aufweist.
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