Nuklearmediziner mit eigener Praxis benötigen dringend eine Betriebsunterbrechungsversicherung, da ihre Praxen auf hochpreisige Geräte wie PET-CT-Scanner, SPECT-Kameras und Gammakameras angewiesen sind und ein technischer Ausfall den gesamten Betrieb sofort lahmlegt. Ersatzgeräte sind kaum verfügbar und Reparaturen dauern oft Wochen.
Hintergrund
Nuklearmedizinische Praxen gehören zu den investitionsintensivsten aller Facharztpraxen mit Gerätekosten von oft über einer Million Euro. Die monatlichen Fixkosten für Leasing, Strahlenschutzpersonal, Isotope und Praxisräume können 50.000–100.000 € betragen. Fällt durch Brand, Wasserschaden oder technischen Defekt ein zentrales Gerät aus, können keine Untersuchungen durchgeführt werden. Die Betriebsunterbrechungsversicherung übernimmt die laufenden Kosten und den entgangenen Gewinn.
Wann gilt das nicht?
Angestellte Nuklearmediziner in Kliniken oder MVZ tragen kein eigenes Betriebsrisiko. Für sie ist die Betriebsunterbrechungsversicherung nicht relevant.
Ärzteversichert ermittelt für nuklearmedizinische Praxen die passende Versicherungssumme auf Basis des Gerätewertes und der tatsächlichen Betriebskosten.
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