Nuklearmediziner benötigen eine Cyber-Versicherung, da ihre Praxen hochvernetzte Bildgebungssysteme betreiben und umfangreiche digitale Befundarchive mit sensiblen Patientendaten vorhalten. Ein Cyberangriff kann den Betrieb kostenintensiver Großgeräte lahmlegen und DSGVO-Verstöße auslösen.

Hintergrund

Nuklearmedizinische Praxen nutzen PACS-Systeme (Picture Archiving and Communication Systems) zur Speicherung und Übertragung von PET-CT- und SPECT-Bildern. Diese Systeme sind über das Praxisnetzwerk erreichbar und damit potenziell angreifbar. Bei einem Ransomware-Angriff drohen Datenverlust, Betriebsausfall und Meldepflichten. Die Cyber-Versicherung übernimmt Kosten für IT-Forensik, Systemwiederherstellung und Rechtsberatung. Empfohlene Deckungssummen liegen bei 500.000 bis 1.000.000 €.

Wann gilt das nicht?

Angestellte Nuklearmediziner ohne eigene IT-Verantwortung sind über den Arbeitgeber abgesichert. Für Praxen mit strikt abgeschottetem Netzwerk ohne Internetanbindung der Bildgebung ist das Risiko geringer.

Ärzteversichert analysiert für nuklearmedizinische Praxen die IT-Infrastruktur und empfiehlt Cyber-Policen mit ausreichender Deckung für die komplexe Systemlandschaft.

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