Niedergelassene Nuklearmediziner benötigen eine Krankentagegeldversicherung, da sie als Selbstständige keinen Lohnfortzahlungsanspruch haben und bei längerer Erkrankung sowohl den persönlichen Einkommensausfall als auch den Fortbestand der hochspezialisierten Praxis sichern müssen.
Hintergrund
Nuklearmediziner arbeiten mit ionisierender Strahlung und unterliegen strengen Strahlenschutzvorschriften, die bei Überschreitung der Dosisgrenzwerte ein Tätigkeitsverbot auslösen können. Das Krankentagegeld sichert in solchen Fällen den persönlichen Lebensunterhalt ab, während die Praxisausfallversicherung die Betriebskosten trägt. Die Karenzzeit beträgt üblicherweise 21 bis 42 Tage, der Tagessatz sollte das persönliche Nettoeinkommen realistisch abbilden.
Wann gilt das nicht?
Angestellte Nuklearmediziner erhalten sechs Wochen Lohnfortzahlung und anschließend Krankengeld. Ein zusätzliches Krankentagegeld kann die Differenz zum gewohnten Nettoeinkommen schließen, ist aber weniger dringend als für Selbstständige.
Ärzteversichert berechnet für Nuklearmediziner den optimalen Tagessatz im Zusammenspiel mit der Praxisausfallversicherung und der BU-Absicherung.
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