Nuklearmediziner mit Familienverantwortung oder hohen Praxisinvestitionen sollten eine Risikolebensversicherung abschließen, da die Kreditvolumina für nuklearmedizinische Großgeräte oft im siebenstelligen Bereich liegen und die Hinterbliebenen im Todesfall diese Verbindlichkeiten tragen müssten.

Hintergrund

Nuklearmedizinische Praxen erfordern Investitionen von einer bis mehreren Millionen Euro für PET-CT-Scanner, Gammakameras und Strahlenschutzeinrichtungen. Diese werden meist kreditfinanziert. Im Todesfall des Praxisinhabers müssen die Hinterbliebenen diese Schulden übernehmen, während die Praxiseinnahmen wegfallen. Eine Risikolebensversicherung mit Summen zwischen 1.000.000 und 2.000.000 € sichert sowohl die Kreditrückzahlung als auch den Lebensunterhalt der Familie.

Wann gilt das nicht?

Nuklearmediziner ohne Familie und ohne nennenswerte Verbindlichkeiten haben keinen zwingenden Bedarf. In Gesellschaften mit mehreren Partnern können Überkreuz-Versicherungen eine effiziente Alternative darstellen.

Ärzteversichert berechnet für Nuklearmediziner die optimale Versicherungssumme unter Einbeziehung aller Leasingverträge und Kreditverbindlichkeiten.

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