Nuklearmediziner sollten eine private Unfallversicherung in Betracht ziehen, da sie neben allgemeinen Freizeitunfällen auch berufsspezifischen Risiken wie Kontamination mit Radionukliden oder Laborunfällen ausgesetzt sind. Die private Police ergänzt die gesetzliche Unfallversicherung um Freizeitschutz und Invaliditätsleistungen.

Hintergrund

Im Umgang mit radioaktiven Substanzen bestehen trotz strenger Sicherheitsvorkehrungen Restrisiken. Die gesetzliche Unfallversicherung deckt nur Arbeitsunfälle ab, während Freizeit-, Sport- und Haushaltsunfälle – rund 70 % aller Fälle – unversichert bleiben. Eine private Unfallversicherung mit Grundsumme ab 100.000 € und Progression von 350–500 % bietet bei dauerhafter Invalidität eine Kapitalleistung. Für Nuklearmediziner kann eine erhöhte Gliedertaxe für Hände und Augen besonders relevant sein.

Wann gilt das nicht?

Nuklearmediziner mit einer umfassenden BU-Versicherung und ausreichenden finanziellen Rücklagen können die Unfallversicherung als ergänzend einstufen. Sie leistet ausschließlich bei Unfällen und ersetzt keine Berufsunfähigkeitsabsicherung.

Ärzteversichert prüft für Nuklearmediziner, ob die Unfallversicherung im Kontext der bestehenden Absicherung einen echten Mehrwert bietet.

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