Eine private Unfallversicherung ist für Oberärzte eine sinnvolle Ergänzung, da die gesetzliche Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft nur Arbeitsunfälle abdeckt und rund 70 % aller Unfälle in der Freizeit passieren. Bei bleibender Invalidität erhalten Oberärzte eine sofortige Kapitalzahlung unabhängig von der BU-Versicherung.

Hintergrund

Oberärzte in chirurgischen Fächern sind auf ihre körperliche Unversehrtheit – insbesondere feinmotorische Fähigkeiten – angewiesen. Ein schwerer Freizeitunfall kann die Karriere gefährden. Die private Unfallversicherung leistet bei dauerhafter Invalidität eine Einmalzahlung, die frei verwendet werden kann – etwa für Umschulungen, barrierefreien Umbau oder Vermögensaufbau. Empfehlenswert sind Grundsummen ab 150.000 € mit Progression von 350–500 %.

Wann gilt das nicht?

Oberärzte mit einer leistungsstarken BU-Versicherung und ausreichendem Vermögen können die Unfallversicherung als nachrangig betrachten. Sie leistet nur bei Unfällen und nicht bei Erkrankungen.

Ärzteversichert analysiert für Oberärzte die bestehende Absicherung und empfiehlt die Unfallversicherung nur bei tatsächlicher Versorgungslücke.

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