Onkologen in Geschäftsführungs- oder Gesellschafterfunktion einer Praxis-GmbH oder eines onkologischen MVZ sollten eine D&O-Versicherung abschließen, da sie für unternehmerische Fehlentscheidungen persönlich und unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen haften. Die Organhaftung umfasst auch Compliance-Verstöße bei der Zytostatika-Aufbereitung.

Hintergrund

Onkologische MVZ und Gemeinschaftspraxen müssen strenge regulatorische Vorgaben einhalten – von der Arzneimittelsicherheit über die Qualitätssicherung bei Chemotherapien bis hin zur korrekten Abrechnung onkologischer Zusatzpauschalen. Geschäftsführer tragen die Verantwortung für diese Bereiche. Fehler können Schadensersatzforderungen von Mitgesellschaftern, Mitarbeitern oder der GmbH selbst auslösen. Die D&O-Versicherung übernimmt Abwehr- und Ersatzkosten.

Wann gilt das nicht?

Angestellte Onkologen ohne Organ- oder Leitungsfunktion benötigen keine D&O-Versicherung. Einzelpraxis-Inhaber ohne Kapitalgesellschaftsstruktur haften ohnehin persönlich.

Ärzteversichert berät Onkologen in Führungspositionen zur optimalen D&O-Deckung unter Berücksichtigung der spezifischen regulatorischen Anforderungen.

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