Onkologen mit Unterhaltspflichten oder laufenden Praxiskrediten sollten eine Risikolebensversicherung abschließen, da im Todesfall Kreditverbindlichkeiten bestehen bleiben und die Familie den wegfallenden Einkommensbeitrag kompensieren muss. Die Versicherungssumme sollte alle offenen Darlehen plus drei bis fünf Jahresnettoeinkommen umfassen.
Hintergrund
Niedergelassene Onkologen investieren in Praxisausstattung, Infusionsplätze und häufig auch in Zytostatika-Werkbänke. Diese Investitionen werden typischerweise kreditfinanziert. Die Risikolebensversicherung zahlt im Todesfall eine steuerfreie Kapitalleistung an die Begünstigten und deckt sowohl die Schuldentilgung als auch den Lebensunterhalt der Familie ab. Typische Versicherungssummen liegen bei 500.000 bis 1.000.000 €.
Wann gilt das nicht?
Onkologen ohne Familienverantwortung und ohne nennenswerte Verbindlichkeiten benötigen keine Risikolebensversicherung. Bei ausreichendem Privatvermögen oder umfassender Versorgungswerksabsicherung kann die Police entbehrlich sein.
Ärzteversichert berechnet für Onkologen die passende Versicherungssumme und Laufzeit unter Einbeziehung aller finanziellen Verpflichtungen.
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