Orthopäden mit eigener Praxis sollten eine Betriebsunterbrechungsversicherung abschließen, da sie auf kostspielige Diagnostikgeräte wie digitales Röntgen, Stoßwellentherapie und Ultraschall angewiesen sind und ein Sachschaden den Praxisbetrieb empfindlich stören kann. Die Versicherung deckt die Fixkosten bei sachschadenbedingtem Stillstand.
Hintergrund
Orthopädische Praxen verfügen häufig über Geräte im Wert von 100.000 bis 300.000 € für bildgebende Diagnostik, Physiotherapie und ggf. ambulantes Operieren. Fällt durch Brand, Leitungswasser oder Einbruch die zentrale Infrastruktur aus, können Patienten nicht untersucht und behandelt werden. Die Betriebsunterbrechungsversicherung springt ein und übernimmt Miete, Personalkosten und Leasingraten bis zur Wiederherstellung des Betriebs.
Wann gilt das nicht?
Angestellte Orthopäden in Kliniken oder MVZ tragen kein eigenes Betriebsrisiko. In Praxen mit geringem Gerätebestand und niedrigen Fixkosten kann das Risiko individuell tolerierbar sein.
Ärzteversichert ermittelt für orthopädische Praxen die passende Versicherungssumme auf Basis des Gerätewertes und der monatlichen Betriebskosten.
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