Niedergelassene Orthopäden benötigen eine Krankentagegeldversicherung, da sie als Selbstständige keinen Lohnfortzahlungsanspruch haben und bei längerer Krankheit sofort Einkommensverluste erleiden. Gerade operativ tätige Orthopäden können durch Handverletzungen oder Erkrankungen des Bewegungsapparats längere Ausfallzeiten haben.
Hintergrund
Orthopäden sind auf ihre körperliche Leistungsfähigkeit angewiesen – insbesondere bei manuellen Untersuchungen, Injektionen und operativen Eingriffen. Das Krankentagegeld sichert den persönlichen Lebensunterhalt ab der vereinbarten Karenzzeit, üblicherweise 21 bis 42 Tage. Die Praxisausfallversicherung ergänzt dies durch Übernahme der Betriebskosten. Der Tagessatz sollte dem persönlichen Nettoeinkommen entsprechen.
Wann gilt das nicht?
Angestellte Orthopäden erhalten sechs Wochen Lohnfortzahlung und anschließend Krankengeld. Ein zusätzliches Krankentagegeld kann die Nettoeinkommensdifferenz schließen, hat aber geringere Priorität als für Selbstständige.
Ärzteversichert berechnet für Orthopäden die optimale Kombination aus Karenzzeit und Tagessatz unter Berücksichtigung der bestehenden Absicherung.
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