Orthopäden mit eigener Praxis benötigen eine Praxisausfallversicherung, da sie hohe monatliche Fixkosten für spezialisiertes Personal, Geräte-Leasing und gegebenenfalls ambulante OP-Räume tragen, die bei krankheitsbedingtem Ausfall ungemindert weiterlaufen. Monatliche Betriebskosten von 20.000–40.000 € sind in orthopädischen Praxen üblich.

Hintergrund

Operativ tätige Orthopäden sind auf ihre körperliche Leistungsfähigkeit – insbesondere der Hände – angewiesen. Bereits eine Sehnenverletzung kann wochenlange Arbeitsunfähigkeit bedeuten. Die Praxisausfallversicherung übernimmt nach der Karenzzeit die laufenden Betriebskosten. Eine kurzfristige Vertretung ist bei spezialisierten operativen Eingriffen oft schwer zu organisieren. Karenzzeiten von 14 bis 30 Tagen sind empfehlenswert.

Wann gilt das nicht?

Angestellte Orthopäden in Kliniken benötigen keine eigene Praxisausfallversicherung. In Gemeinschaftspraxen mit mehreren operativen Partnern kann das Risiko durch gegenseitige Vertretung gemindert sein.

Ärzteversichert erstellt für orthopädische Praxen eine Fixkostenanalyse und empfiehlt die passende Absicherungshöhe und Karenzzeit.

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