Orthopäden mit Unterhaltspflichten oder laufenden Praxiskrediten sollten eine Risikolebensversicherung abschließen, da im Todesfall sowohl die Kreditverbindlichkeiten bestehen bleiben als auch der Lebensunterhalt der Familie gesichert werden muss. Die empfohlene Versicherungssumme beträgt alle offenen Darlehen plus drei bis fünf Jahresnettoeinkommen.

Hintergrund

Niedergelassene Orthopäden investieren erhebliche Summen in Praxisgründung, OP-Ausstattung und bildgebende Diagnostik. Diese Investitionen werden meist kreditfinanziert. Eine Risikolebensversicherung mit typischen Summen zwischen 500.000 und 1.000.000 € stellt sicher, dass Hinterbliebene weder Praxisschulden tragen noch ihren Lebensstandard drastisch einschränken müssen. Die Laufzeit sollte sich an der Kreditlaufzeit und dem Alter der Kinder orientieren.

Wann gilt das nicht?

Orthopäden ohne Familienverantwortung und ohne relevante Schulden haben keinen dringenden Bedarf. Bei Gemeinschaftspraxen sollten Überkreuz-Versicherungen geprüft werden.

Ärzteversichert berechnet für Orthopäden die optimale Versicherungssumme unter Einbeziehung aller Verbindlichkeiten und Familienumstände.

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