Orthopäden sollten eine private Unfallversicherung besonders sorgfältig prüfen, da bereits eine vermeintlich leichte Handverletzung bei einem Freizeitunfall die Fähigkeit zur operativen Tätigkeit dauerhaft beeinträchtigen kann. Die gesetzliche Unfallversicherung deckt Freizeitunfälle nicht ab.
Hintergrund
Operativ tätige Orthopäden sind existenziell auf die Funktionsfähigkeit ihrer Hände angewiesen. Ein Skiunfall oder Fahrradsturz kann Sehnenverletzungen oder Frakturen verursachen, die feinmotorische Fähigkeiten dauerhaft einschränken. Die private Unfallversicherung bietet bei bleibender Invalidität eine sofortige Kapitalleistung. Für Orthopäden empfiehlt sich eine Grundsumme ab 150.000 € mit hoher Progression und eine verbesserte Gliedertaxe, die Handverletzungen höher bewertet.
Wann gilt das nicht?
Orthopäden mit umfassender BU-Versicherung und ausreichendem Vermögen können die Unfallversicherung als ergänzend einstufen. Rein konservativ tätige Orthopäden haben ein geringeres Risiko als operativ Tätige.
Ärzteversichert empfiehlt Orthopäden Unfallpolicen mit angepasster Gliedertaxe und prüft, ob die bestehende Absicherung Lücken aufweist.
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